1 Ergebnis.

Zur Reformbedürftigkeit der strafrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung und des strafrechtlichen Fahrverbots
Die in den §§ 69 bis 69b StGB geregelte Fahrerlaubnisentziehung ist als Maßregel der Besserung und Sicherung ausgestaltet, das in § 44 StGB geregelte Fahrverbot dagegen als Nebenstrafe. Nach dieser Untersuchung lassen sich Maßnahmen des gefahrvorbeugenden Polizeirechts als Reaktionen auf Straftaten nur dann legitimieren, wenn sie aus Gründen angeordnet werden, für deren Vorliegen dem Täter kein Schuldvorwurf gemacht wird. Daher ...

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